Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden

Was viele nicht wissen, ist dass gebrauchte Software-Lizenzen weiterverkauft werden dürfen. Dies gilt auch, wenn das Programm im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem Urteil vom Juli 2012 in der Rechtssache „UsedSoft“ über Oracle-Programme eine wegweisende Entscheidung getroffen, nämlich, die Software, die aus dem Internet heruntergeladen wurde, effektiv mit physischen Produkten gleichzusetzen.

Damit wurde erstmals die rechtliche Möglichkeit des Weiterverkaufs von Unternehmenssoftware geschaffen – auch wenn die vom Lizenznehmer abgeschlossenen Lizenzverträge erklärten, dass die Software nicht übertragbar sei und nur für die internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers.

Das Urteil stellte zusammenfassend fest, dass ein Vertriebsrecht nach bestimmten Bedingungen erfüllt war: dass die Softwarelizenz unbefristet war, dass sie ursprünglich zu einem wirtschaftlichen Preis verkauft worden war und die Kopie des Verkäufers zum Zeitpunkt der Übertragung unbrauchbar gemacht wurde.

Das hat das Gericht außerdem entschieden

Software-Recht„Obwohl der ursprüngliche Erwerber einer Kopie eines Computerprogramms, die von einer unbegrenzten Benutzerlizenz begleitet wird, berechtigt ist, diese Kopie und seine Lizenz an einen neuen Erwerber weiterzuverkaufen, darf er dies jedoch nicht, wenn das ursprüngliche materielle Medium der ursprünglich an ihn gelieferten Kopie beschädigt, zerstört oder verloren gegangen ist, seine Sicherungskopie dieses Programms diesem neuen Erwerber ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers zur Verfügung stellen“.

Bislang waren die Softwareanbieter (und auch die autorisierten Wiederverkäufer) – wie vorhersehbar – nicht daran interessiert, die Möglichkeit des Wiederverkaufs an ihre Kunden zu erwähnen. Auf Nachfrage ziehen sie es vor, die Unsicherheit über die Rechtslage und die Zweifel über die Unterstützung anzudeuten. Aber mit einer Kombination aus rechtlicher Beratung können Käufer und Verkäufer in diesen Bereich hohe Kosteneinsparungen erzielen.

In den letzten vier Jahren gab es einige niederrangige Rechtsstreitigkeiten vor den deutschen und niederländischen Landgerichten, aber es wurden keine Mängel im Fall UsedSoft festgestellt.

Alle großen Softwareanbieter konzentrieren sich nun sehr stark darauf, ihre Kunden auf Cloud Services umzustellen. Logischerweise könnte man argumentieren, dass die Kosten für den Wechsel von installierten Systemen mit unbefristeten Lizenzen zu Cloud Services (keine solchen Lizenzen erforderlich) weit geringer wären.

Wichtige Merkpunkte

Der Wiederverkauf ist auch für im Internet gekaufte Software erlaubt, welche nicht auf CD-Rom oder DVD verkauft werden.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine CD-Rom bzw. DVD oder aber um eine reine Kopie aus dem Internet handelt. Der Grund dafür ist, dass der Hersteller so oder so beim Erstkauf eine angemessene Vergütung erhält.

Zu beachten ist allerdings, dass der Nutzer seine Lizenz nicht aufspalten oder in Teilen weiterverkaufen dürfen. Gleichzeitig muss er sicherstellen, dass die Kopie auf dem eigenen Rechner unbrauchbar gemacht wird. Dies bedeutet also löschen oder deinstallieren.

Sobald die Lizenz vom Nutzer verkauft wurde und er sich nicht mehr selber nutzt, ist der Käufer als neuer Besitzer und „rechtmäßiger Käufer“ anzusehen. Daher ist er auch dazu berechtigt, das Programm beim Hersteller herunterzuladen, um es für sich zu nutzen. Dies umfasst auch jegliche vom eigentlichen Käufer erstandene Updates.

Seit 2012 wurde jedoch wenig dazu beigetragen, den Eigentümern von überschüssigen Softwarelizenzen und Regalware zu versichern, dass Lizenzen tatsächlich vermarktet und weiterverkauft werden können.

Daher ist es uns wichtig, Sie über diese Möglichkeit auf zu klären. Haben sie noch unbrauchbare Software? Nun wissen sie, dass sie sich mit dem Wiederverkauf keineswegs strafbar machen.

Was hat das alles mit Lizenza zu tun?

Lizenza ist der Profianbieter für alles rund um Softwarelizenzen von Microsoft, sowie diversen Antivirus-Programmen. Ganz nebenbei ist Lizenza auch ein bedeutender Handelsplatz für Softwarelizenzen aller Art.

Als Abnehmer arbeitet Lizenza mit großen Unternehmen zusammen und hilft diesen bei der Organisation der Lizenzen innerhalb des Unternehmens, Beschaffung neuer Lizenzschlüssel, sowie dem Wiederverkauf von denselben.

Endverbraucher hingegen werden am Onlineshop von Lizenza ihre wahre Freude haben. Hier gibt es top Software zu günstigen Preisen, wie kaum sonst irgendwo. Windows Betriebssysteme, originale Lizenzen, zu unschlagbaren Preisen. Genauso wie die aktuellen Antivirusprogramme, die den eigenen PC vor Viren und Trojaner schützen.

Wenn es um Software geht kann Lizenza die wichtigsten Sparten effektiv abdecken und als Nutzer ist man in wenigen Minuten mit den benötigten Programmen ausgestattet.

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